Visuelle Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen
Geringe Kosten, da ein Gerüst oder eine Arbeitsbühne für die Erstbegutachtung nicht erforderlich ist
Hochauflösende Kamera für Fotos und / oder Videos

Visuelle Inspektion

Für die visuelle Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen verwende ich eine Drohne mit hochauflösender Kamera. Ein Gerüst oder eine Arbeitsbühne ist für die Erstbegutachtung nicht erforderlich. Eine erste Dokumentation ist ohne größere Vorbereitungen unkompliziert möglich. Die Zustandsdokumentation erfolgt mittels hochauflösender Kamera als Foto und / oder Video. Die Übertragung des Kamerabildes erfolgt fortlaufend zeitgleich (in Echtzeit) zur Bodenstation und kann dort live betrachtet und ausgewertet werden.

Einsatzbereiche:

  • Zustandserfassung an Hochhausfassaden
  • Inspektion an Kirchtürmen und Kirchendächern
  • Begutachtung von Brücken
  • Zustandserfassung an Windkraftanlagen
  • visuelle Begutachtung von unzugänglichen Innenbauteilen in Stadien, Turn-, Schwimm- und Lagerhallen, Bühnentürmen in Theatern usw.
  • Dokumentation von Elementarschäden (Sturmschäden, Hagelschäden)
  • Dokumentation von Baufortschritten
  • Einsetzbar überall da, wo detailgetreue Aufnahmen in großer Höhe erforderlich sind

Eine Bewertung von Bauteilen und Schadensfällen, welche nicht zum Bestellungsgebiet des Sachverständigen gehören, können nur unter Hinzuziehung der entsprechenden Sonderfachleute bearbeitet werden.

359,00 Euro inkl. MwSt.

Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung mit Begehung und mündlicher Vor-Ort-Beratung.

Der Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Anfahrtskosten im Umkreis von 10 km ab Bausachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale sind enthalten.

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