Qualifizierte Objektbesichtigung
Beurteilung der Bausubstanz
Keine Folgekosten
Kurzfristiger Ortstermin
Günstiger Pauschalpreis

Baumängel - Ursachenanalyse durch den Bausachverständigen

Ein Baumangel liegt dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch leider nicht.

Nicht jede Abweichung ist ein Mangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Mängelbeseitigung. Was wurde vereinbart? Was wurde geliefert? Auf diese Fragen liefert Ihnen das BSVB Antworten.

Liegt ein Baupfusch oder mehrere Baumängel vor, so hat der Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung. Wir überprüfen für Sie die Bausubstanz.

Wenn Baumängel vorliegen, sollten diese vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger oder dem ausführenden Gewerk mitgeteilt werden. Der Zeitraum der Gewährleistung ist im Werkvertrag festgelegt. Die Gewährleistung beginnt nach Fertigstellung bzw. nach der Bauendabnahme.

Das BSVB prüft, ob eine vertragswidrige Beschaffenheit der Leistung vorliegt oder die Ursache der Baumängel auf einen Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist. Auf Wunsch fertigen wir ein ausführliches Bauschadensgutachten mit einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel an.

359,00 Euro inkl. MwSt.

Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung mit Begehung und einer mündlichen Vor-Ort-Beratung.

Der Pauschalpreis beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Anfahrtskosten im Umkreis von 10 km ab dem Bausachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale sind enthalten.

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